Antworten auf all deine Fragen.

Allgemeine Infos über die Schweiz

Jobs in der Schweiz sind sehr gut bezahlt. Die Löhne rangieren im weltweiten Vergleich hoch oben. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es nicht, aber in vielen Branchen bestehen Gesamtarbeitsverträge (GAV), die Mindestlöhne für die einzelnen Berufe festlegen.
Allerdings gehören nicht nur die Löhne, sondern auch die Lebenskosten in der Schweiz zu den höchsten der Welt. Einen Preisvergleich zu Miete, Nahrungsmitteln, öffentliche Verkehrsmittel etc. machst du am besten direkt vor Ort.

Wenn du wissen möchtest, wieviel du in der Schweiz ungefähr verdienen kannst, bekommst du hier Auskunft: www.lohnrechner.ch, dies ist der Lohnrechner des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB).

Die Krankenversicherung ist in der Schweiz für alle verpflichtend. Je nach Versicherung, Alter, Region, Versicherungsmodell usw. variieren die monatlichen Kosten stark. Auf www.comparis.ch/krankenkassen kannst du die Prämien vergleichen.

Steuerlich ist die Schweiz für EU-Bürger sehr attraktiv, obwohl die Steuersätze in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich sind. Du musst jedes Jahr eine Steuererklärung ausfüllen und abgeben, damit deine Einkommens- und Vermögenssteuer berechnet werden kann.

Wenn du als ausländischer Arbeitnehmer deinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz hast, aber noch keine Niederlassungsbewilligung C besitzt, brauchst du keine Steuererklärung auszufüllen. Du zahlst dann die sogenannte «Quellensteuer», diese wird direkt von deinem Lohn abgezogen. Wie hoch die Quellensteuer ist, kannst du hier berechnen: comparis Quellensteuerrechner 

Weitere Infos zum Thema Leben und Arbeiten in der Schweiz findest Du in den Broschüren für Arbeitnehmende vom Bundesamt für Migration und EURES.

Öffentliche Verkehrsmittel

Das öffentliche Verkehrsmittelnetz ist sehr gut ausgebaut. Auch ohne Auto und Führerausweis kommst du schnell überall hin.

Es gibt Monats- und Jahresabonnements für die regionalen Verkehrsbetriebe. Für alle, die regelmässig Zug fahren, lohnt sich ein Halbtax-Abonnement (1 Jahr: CHF 175.- / 2 Jahre: CHF 330.-, 3 Jahre: CHF 450.-). Mit diesem zahlt man für Tram, Bus und Bahnen nur noch den halben Ticketpreis.

Für alle, die täglich Zug fahren, empfiehlt sich ein Generalabonnement (GA). Dieses bietet freie Fahrt mit Tram, Bus, Bahn und Schiff auf dem gesamten öffentlichen Verkehrsnetz bietet. Die Kosten für das GA belaufen sich momentan auf CHF 3550.- (2. Klasse) und CHF 5800.- (1. Klasse) pro Jahr. Aktuelle Preise der Halbtax- und Generalabonnements, sowie Fahrpläne finden Sie auf www.sbb.ch.

 

Strassenverkehr

In der Schweiz herrscht Rechtsverkehr. Innerorts beträgt die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, ausserorts 80 km/h, auf Autobahnen 120 km/h. Die Regelungen in Bezug auf Alkohol am Steuer sind streng. Als Höchstgrenze sind 0.5 Promille erlaubt, für Neulenker und Berufschauffeure gilt seit 2014 ein totales Alkoholverbot (<= 0.1 Promille). Wer die Autobahnen nutzen möchte, braucht eine Autobahnvignette. Diese kostet CHF 40.- und ist vom 01.12. bis am 31.01. nach dem aufgedruckten Jahr gültig.

In der Schweiz beträgt die obligatorische Schulzeit acht bis neun Jahre (Primarschule und Sekundarstufe I). An den öffentlichen Schulen ist der Unterricht unentgeltlich.

Nach der obligatorischen Schulzeit bieten sich verschiedene Möglichkeiten. Entweder besuchen die Kinder eine weiterführende Schule, um an einer Universität oder an einer Fachhochschule aufgenommen zu werden oder sie beginnen eine 3-4-jährige Berufslehre.

Deine zukünftige Wohngemeinde in der Schweiz hilft dir gern weiter bei der Suche nach einer geeigneten Schule der Vorschul-, Primar- oder Sekundarstufe. Für den Besuch anderer Schulen wie Gymnasien, Universitäten etc., sprichst du die entsprechenden Institutionen direkt an. Unter www.edk.ch findest du noch weitere Infos zum Schulsystem sowie hilfreiche Adressen. Welche Berufsausbildungen in der Schweiz angeboten werden, steht hier: www.berufsberatung.ch.

Vor Deiner Ankunft

Ob du eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung brauchst hängt davon ab, wie lange du in der Schweiz arbeitest.

 

Meldeverfahren:

Als EU-Bürger kannst du pro Kalenderjahr drei Monate ohne Aufenthaltsbewilligung arbeiten. Dein Personalberater muss dich nur vor dem Stellenantritt beim kantonalen Amt für Migration anmelden (IMES-Meldung). Wenn du länger in der Schweiz bleiben möchtest, musst du eine Aufenthaltsbewilligung bei der Gemeinde oder beim kantonalen Amt für Migration beantragen. Es gibt folgende Arten von Aufenthaltsbewilligungen: 

 

Grenzgängerbewilligung (Ausweis G):

Grenzgänger und Wochenaufenthalter müssen mindestens einmal pro Woche an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren.

 

Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L):

Kurzaufenthalter sind AusländerInnen, die sich befristet, in der Regel für weniger als ein Jahr, für einen bestimmten Aufenthaltszweck mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.

 

Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B):

Hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und wird erteilt, wenn der EU/EFTA-Bürger den Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung erbringt.

 

Niederlassungsbewilligung (Ausweis C):

Wird nach einer Aufenthaltsdauer von fünf oder zehn Jahren erteilt.

 

Einbürgerung:

AusländerInnen, die sich in der Schweiz gut integriert und 12 Jahre gewohnt haben, können die Einbürgerung beantragen. Die in der Schweiz zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr verbrachten Jahre zählen doppelt.

Wenn du dich für einen Job bei Opus entscheidest, übernehmen wir die Anmeldung beim Amt für Migration und unterstützen dich bei der Beantragung einer Bewilligung.

Im europäischen Vergleich weist die Schweiz mit 3.2% (Stand Oktober 2020) im Vergleich zu Europa eine sehr niedrige Arbeitslosenquote auf. Für qualifizierte Arbeitskräfte gibt es immer Arbeit hier.

Wenn du als ausländische Fachkraft in der Schweiz arbeiten möchtes, ist es am einfachsten und zeitsparendsten, wenn du dich an eine Stellenvermittlung wendest. Wichtig ist, dass du einen Stellenvermittler aussuchst, der für deinen Bereich spezialisiert ist. Wir bei Opus sind Spezialisten für die Bereiche Bau, Handwerk, Technik, Industrie, Pharma, Facility Management und Gesundheitswesen. Wir unterstützen dich gern bei deiner Stellensuche und stehen dir zu Seite.

Manche Berufe wie z. B. die meisten Handwerks- und Bauberufe dürfen mit einem ausländischen Diplom ausgeübt werden. Für andere Berufe wie z. B. im Gesundheitswesen benötigst du eine Anerkennung deines Diploms durch die hiesigen Behörden. 

Hier findest du wichtige Informationen zur Anerkennung ausländischer Diplome im Gesundheitswesen: 

Pflegeberufe: https://www.redcross.ch/de/srk-dienstleistungen/anerkennung-auslaendischer-ausbildungsabschluesse/anerkennung-auslaendischer

 

Je nach Region und Stadt ist das Angebot an Wohnungen sehr unterschiedlich. Die Vermittlung von Wohnungen über Immobilienverwalter ist für Mieter kostenlos. Es lohnt sich, im Anzeigenteil von Lokalzeitungen zu suchen sowie im Internet:

Die Küchen in Schweizer Mietwohnungen sind mit Küchengeräten voll ausgestattet (Kühlschrank, Herd und Backofen). Auch die gemeinsame Waschküche mit Waschmaschine gehört zur Grundausstattung von Mietwohnungen. 

Wenn du dich für einen Job bei Opus entscheidest, helfen wir dir gern bei der Suche nach einer ersten Unterkunft. Wende dich einfach direkt an deinen Personalberater und nenne deine Vorstellungen sowie die maximale Miete.

Zum Abschluss eines Mietvertrages benötigst du folgende Dokumente: 

  • Betreibungsauskunft deines Heimatlandes (Schufa-Auszug in Deutschland)
  • Arbeitsvertrag
  • Aufenthaltsbewilligung

Diese Dokumente organisierst du am besten so früh wie möglich.

Bei Deiner Ankunft

Alle, die nicht aus dem Schengen-Raum in die Schweiz einreisen, müssen ein gültiges, von der Schweiz anerkanntes Identitätspapier wie z.B. Reisepass/Personalausweis vorweisen.

Wenn du deinen rechtlichen Wohnsitz in die Schweiz verlegst, darfst du Hausrat, Haustiere, Fahrzeuge und persönliche Gegenstände gebührenfrei als sogenanntes Übersiedlungsgut einführen. Als Übersiedlungsgut gelten Güter, die zum persönlichen Gebrauch oder zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes bestimmt sind, während mindestens sechs Monaten im Ausland in persönlichem Gebrauch waren und in der Schweiz weiterhin verwendet werden.

Bei der Einfuhr sind dem Zollamt folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Folgendes Formular (Erklärung/Veranlagungsantrag für Übersiedlungsgut im Doppel)
  • Liste der einzuführenden Gegenstände
  • Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung
  • Nachweis einer Unterkunft (Kauf- oder Mietvertrag)

Autos, Motorboote und Luftfahrzeuge darfst du als Übersiedlungsgut abgabenfrei einführen, falls sie während mehr als sechs Monaten im Ausland verwendet wurden.

Für die Einfuhr von Fahrzeugen sind dem Zollamt folgende Unterlagen vorzulegen: 

  • Fahrzeugausweis
  • Fahrzeugbrief
  • Kaufvertrag oder Rechnung (bei Neufahrzeugen)

Das Fahrzeug muss nach der Einreise in die Schweiz bei der für den Wohnort zuständigen Fahrzeugkontrollstelle zur technischen Prüfung angemeldet werden. 

Nach Deiner Ankunft

Wenn du länger als drei Monate in der Schweiz wohnen und/oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchtest, musst du dich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft bei der Wohngemeinde anmelden. Die Anmeldung muss auf jeden Fall vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit erfolgen. Hierfür benötigst du folgende Unterlagen: 

  • gültiger Pass
  • Mietvertrag
  • Passfoto
  • Zivilstands-Dokumente (z.B. Familienbuch, Heiratsurkunde usw.)
  • Arbeitsvertrag

EU/EFTA-Bürger/innen, die das Aufenthaltsrecht in der Schweiz erworben haben, dürfen Familienmitglieder in direkter Linie, denen sie Unterhalt gewähren, zu sich in die Schweiz holen.

Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Ausgefülltes Gesuch um Erteilung der Aufenthaltsbewilligung an Familienangehörige (erhältlich bei der zuständigen Wohngemeinde)
  • Eheschein oder Familienbuch
  • Geburtsschein(e) der Kinder
  • Kopie des gültigen Reisepasses oder der Identitätskarte der nachziehenden Personen
  • Kopie des Mietvertrages
  • Anstellungsbestätigung des Arbeitgebers des Gesuchstellers
  • Jeweils 2 Passfotos der nachziehenden Person(en)

Dein ausländischer Führerschein ist in der Schweiz noch für zwölf Monate gültig. Während dieser Zeit darfst du alle Fahrzeuge, die in deinem Führerschein eingetragen sind, fahren. Nach Ablauf der zwölf Monate darf der Führerschein in der Schweiz nicht mehr verwendet werden. Du kannst ihm beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons austauschen gegen einen hiesigen Führerausweis. Wer seine Fahrprüfung in einem EU- oder EFTA-Land abgelegt hat, erhält den schweizerischen Führerausweis ohne neue Prüfung.

Hierfür werden folgende Dokumente benötigt: 

  • Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Gesuchs-Formular
  • Ausländischer Führerschein im Original
  • Ausländerausweis
  • Aktuelles Passfoto
  • Aktueller Sehtest (von einem Schweizer Optiker)

Wenn du in der Schweiz wohnst, musst du dich oder dein neugeborenes Kind innerhalb von drei Monaten für eine hiesige Krankenversicherung anmelden. Die Versicherungspolice muss der Gemeinde vorgelegt werden. Dies sollte unbedingt innerhalb der Frist von drei Monaten geschehen, weil man sonst von der Gemeinde bei einem Schweizer Krankenversicherer zwangsversichert werden kann.

Bei den Krankenversicherungen hast du freie Wahl, die Prämienkosten zahlst du selbst.

Die Höhe der Prämie ist je nach Krankenkasse unterschiedlich und von deinem Wohnort, Alter und Geschlecht sowie von der gewählten Franchise (eine Art Selbstbehalt) abhängig. 

Hier kannst du die Prämien berechnen und vergleichen: comparis Krankenkassenrechner.